Im Jahr 1956 tritt das zweite Gesetz zum BGS in Kraft. Der BGS - so regelt es das Gesetz - dient dem Aufbau der Bundeswehr. Mehr als die Hälfte der BGSler wechseln zur gerade gegründeten Bundeswehr, der gesamte Seegrenzschutz wird Teil der Marine.

Der BGS wird danach reorganisiert und wieder auf 14.000 Mann aufgestockt. Der BGS soll als Instrument für den inneren Notstandsfall erhalten bleiben und bei Grenzkonflikten als Polizeitruppe "deeskalierend" wirken bzw. als "Puffer" zwischen NATO-Truppen und dem Feind aus dem Osten dienen.

Der paramilitärische Charakter des BGS - was die Bewaffnung mit Schützenpanzern, Kanonen, Granatwerfern, Panzerfäusten und Maschinengewehren betrifft, wie auch die Ausrüstung, die Unterbringung in Kasernen, die Ausbildung und die Manöver, die auf die militärische Aufstandsbekämpfung angelegt waren und sind - wird am 11.7.1965 nachträglich gesetzlich verankert: der BGS erhält den Kombattantenstatus, d.h. wird im Kriegsfall zur kämpfenden Einheit.

       Schon 1964 kommt es zu einem gemeinsamen Manöver der US-Streitkräfte mit dem BGS.

 

Quelle: Auszug eines Beitrages von : www.nadir.org/nadir/archiv/Antirassismus/bgs_broschuere/t21a.html

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