7

2. Hundertschaft als “Jaegerhundertschaft”
Fulda 1964 - 65

In der Zeit vom 1. April 1964 bis 30. September 1965, also 18 Monate, leisteten wir unseren Wehrdienst als Ersatzdienst beim BGS ab, (Bundesgrenzschutz) (§ 42 Wehrpflichtgesetz 1962)  in Fulda mit der Berufsbezeichnung Beamter. (Beamter auf Widerruf). Grundausbildung 6 Monate, Zugausbildung 3 Monate, Spezialausbildung 3 Monate. Im Prinzip hatten wir die ganzen 18 Monate Ausbildung und Schule. Die Dienstzeit dauerte 8 Jahre. Nach 18 Monate durfte man ohne Folgen kündigen. Kündigte man vorher mußte man zur Bundeswehr. Dienst war an der damaligen  Demarkationslinie zur SBZ (Sowjetische Besatzungszone, seit 7. Oktober 1949 DDR). Neben der rein truppenpolizeilichen Ausbildung mußten wir auch am Unterricht der allgemeinbildenden Schulen des Bundesgrenzschutzes  der GS-Fachschule = (Grenzschutzfachschule) teilnehmen.  Unterrichtet wurden: Sprachpflege; Staatstbürgerkunde; Wirtschaftskunde; Fachrechnen.
 

Nichts hat nach Meinung  der Kameraden mehr unser Leben geprägt als die Zeit beim BGS. Auch wenn wir über die Härte der Ausbildung geflucht und geschimpft haben. Niemals danach hatten wir  solch große Kraft und Kondition als zu jener Zeit.

Wenn der Spieß ( Innendienstleiter ) uns auf dem Kasernenhof mit “kehrt marsch marsch, kehrt marsch marsch usw.” strafen wollte gab er nach einiger Zeit mit der Bemerkung auf: “Euch kann ich nicht damit bestrafen ihr habt eine zu gute Kondition”.



















 

Die meisten Kameraden sind nach Ablauf von 18 Monaten  zurück in die Wirtschaft. Einige Kameraden sind beim BGS geblieben, einige  gingen später zur Polizei,  einige  zur Kriminalpolizei.

nach oben