BGS-Parade in Lübeck 10 Jahre BGS

Sonntag 28. Mai 1961:
Der Bundesgrenzschutz feierte am Sonntag sein zehnjähriges Bestehen mit einer großen Parade in Lübeck, die von Bundesinnenminister Gerhard Schröder abgenommen wurde. Die Parade fand in Lübeck statt, weil dort vor zehn Jahren die erste Einheit des Bundesgrenzschutzes zusammengestellt wurde.
Das Bild von der Parade zeigt Innenminister Gerhard Schröder auf der Ehrentribüne.
Ganz links Brigade - General - Samlowski

Oberst i. BGS Hilgert

10 Jahre BGS 1951 - 1961

Personeller Aufbau und Entwicklung der Personallage der  Polizeivollzugsbeamten  i. BGS.

Wenn   man   jetzt   Rückschau hält,  muss  man

feststellen, wie  überraschend  schnell sich vor

zehn Jahren der  personelle  Aufbau  des BGS

1951 vollzogen   hat.  Dafür  gibt   es  einige Gründe:  

Der  Abschluss    des   Verwaltungsabkommens 

über die  Errichtung  der Bereitschaftspolizeien der  Länder 

gegen  Ende  des Jahres  1950 machte es notwendig, die damalige

Unterabteilung I C - Öffentliche Sicherheit -

im Bundesministerium  des Innern wesentlich

zu   erweitern.  Es entstanden   die Referate:

Organisation der  Polizei,  Personelle  Angelegenheiten

und  Richtlinien für  die Einstellung und    Laufbahn,

wirtschaftliche Angelegenheiten und  unter

der Gruppe Inspekteur der Bereitschaftspolizei -

die Referate Einsatz und Ausbildung, Motorisierung,

Fernmeldewesen, Waffen   und  Geräte. 

Diese  organisatorisch günstige   Voraussetzung  

und  die  Besetzung der  Referate  mit erfahrenen Kräften  setzten

den  Bundesminister des  Innern  in  den Stand,

gleichsam  von einem  Tage  zum andern mit

der  praktischen Aufstellungsarbeit   des BGS zu beginnen.

Noch   bevor das  Gesetz  über  den Bundesgrenzschutz und  die Errichtung

von  Grenzschutzbehörden vom  16. März 1951 in Kraft

getreten war, hatte sich hervorgerufen durch

die Erörterungen in der Presse über die Bereitschaftspolizei der Länder

und  die später aufgegebene Planung zur Schaffung einer Bundes-

Bereitschaftspolizei - Aktenschrank  um Aktenschrank mit  Bewerbungen gefüllt.

Die Grundfrage, die sich für die im BMI geschaffene   Offizierbewerbungsstelle U,

später umbenannt  in  „Vormerkstelle  des BGS",  ergab,

war: Wie soll man aus dem Kreis der Offiziere,

Unterführer  und  Verwaltungsbeamten der

früheren Polizei  und Wehrmacht  diejenigen

auswählen, die ohne  lange Schulung  als Rahmenpersonal

mit  dem Aufbau des  BGS beginnen können? 

Wie  insbesondere  kann  man

sich Gewissheit verschaffen, ob die  Bewerber

die  körperlichen,   seelischen  und  moralischen

Belastungsproben des  Krieges,  der Gefangenschaft  und

der  Nachkriegszeit  so  überstanden haben,

dass man sie als geeignet  für eine hohe Anforderungen

stellende  Wiederverwendung in unserem  jungen  demokratischen Staat

ansehen  kann?

Ein  Teil  des  Führungspersonals  hatte seine Befähigung in

Auswahllehrgängen, die  von Oktober  1950 bis März 1951

für  die Aufstellung  der Bereitschaftspolizei in Traunstein,

Hannoversch - Münden   und Bad - Ems  durchgeführt    wurden, nachgewiesen.

Als  nach Inkrafttreten  des BGS-Gesetzes die  beschleunigte

Aufstellung  dieser   Polizeitruppe   des Bundes  gefordert werden musste,

wurde  von diesem bewährten,   jedoch  langwierigen  Verfahren   abgegangen.

An seine  Stelle  traten kurze Einzelvorstellungen  bei dem  Personalreferenten  im  BMI, 

der  durch eine Auswahlkommission, bestehend aus älteren, erfahrenen

Offizieren und einem Psychologen, unterstützt wurde.  

Da   Fehlentscheidungen   nicht   aus
bleiben  konnten,  wurde das Ausleseverfahren

nach Wegfall des Zeitdruckes derart umgestaltet,

dass die Bewerber zur Verwendung als GS - Offizier zu einer einwöchigen

Auswahlvorstellung beim Kommando der GS - Schulen nach Lübeck einberufen wurden.

Die Zusammensetzung dieser Lehrgänge war vielschichtig.

Während der 30 jährige Oberleutnant der Polizei eine

Arbeit aus dem Polizei - und Strafrecht leicht löste,

standen der ehemalige Generalstabsoffizier und I A einer Division

und der mit dem Ritterkreuz ausgezeichnete 45 jährige

ehemalige Regimentskommandeur vor einer schier unlösbaren Aufgabe,

die außer den Schweißperlen auf der Stirn nur eine mäßige Note

und den Trost umgekehrter Verhältnisse bei den Arbeiten

auf dem Gebiet der Taktik und der Ausbildung zur Folge haben konnte.

Um nur eine Zahl zu nennen, die  den Arbeitsumfang erkennen lässt:

Bis Ende 1952 wurden rund 25 000 Bewerbungen von Offizieren

der früheren Polizei und Wehrmacht und Verwaltungsbeamten

des gehobenen Dienstes bearbeitet.

Auch bei der Auswahl der Unterführer und Dienstanfänger

war es nicht zu vermeiden, dass in einem gerade noch vertretbaren

Umfange die Sorgfalt der Auslese dem Zeitdruck geopfert werden musste.

An eine zentrale Auslese und Einstellung konnte aus

organisatorischen und finanziellen Gründen nicht gedacht werden.

Nachdem schon am 6. April 1951 die Öffentlichkeit im Rundfunk

durch einen Sprecher des BMI über die Aufstellung und

Aufgaben des BGS unterrichtet und in der Presse und

in Anschlägen auf die Einstellungsmöglichkeiten hingewiesen

worden war, wurden in zwölf Städten der Bundesrepublik

Ende April Annahmestellen eingerichtet,

die ihre Arbeit nach vier bis sechs Wochen schon beenden konnten.

Am Ende des Jahres 1951 waren die Stellen für Offiziere besetzt,

und am Gesamtsoll fehlten nur 330 Mann.

Schon bald nach der Aufstellung der Einheiten des BGS,

dessen zahlenmäßiger Umfang auf insgesamt 10 000 Mann beschränkt war,

zeigte sich in vielen Einsätzen und Übungen,

dass diese Bundespolizeitruppe zwar einsatzbereit und zuverlässig war,

ihre Zahlenmäßige Stärke aber nicht ausreichte,

um allen möglicherweise eintretenden Störungen der öffentlichen Ordnung

im Grenzgebiet zu begegnen.

Der Bundestag beschloss daher im Sommer 1953

eine Verstärkung des BGS auf 20 000 Mann.

Auch die Aufstellung dieser so genannten “ zweiten Welle “

vollzog sich schnell und reibungslos.

Allein 1954 konnten 7 500 Dienstanfänger eingestellt werden.

Anfang 1955 hatte der BGS seinen höchsten Personalstand

mit nahezu 19 000 Mann erreicht.

Die Aufstellung der  “ zweiten Welle “ bot Gelegenheit,

viele verdiente Grenzjäger, Unterführer und Offiziere

zu befördern und die bisher ungünstigen Altersschichtung

der Offiziere durch vermehrte Einstellung und Ausbildung

von jungen Offiziersanwärtern zu verbessern.

Eine entscheidende Zäsur trat 1956 ein,

als mit der Absicht, einen schnelleren Aufbau der

Bundeswehr zu gewährleisten - auf Grund des Zweiten Gesetzes

über den BGS den Polizeivollzugsbeamten i. BGS

die Möglichkeit gegeben wurde, in die Bundeswehr übernommen zu werden.

Da jeder Polizeivollzugsbeamte, der nicht schriftlich für den BGS optierte,

kraft Gesetz Soldat der Bundeswehr werden sollte,

konnten berechtigte Sorgen um den Bestand des BGS überhaupt aufkommen.

Die mit Spannung erwartete Auswertung der Entscheidungen

am 1 Juli 1956 hatte folgendes Ergebnis:

Für den BGS hatten 42 Prozent der Iststärke optiert:

173 ( 22,5 Prozent ) Offiziere,

2274 ( 44 Prozent ) Unterführer

4597 ( 43 Prozent ) Grenzjäger.

In das Soldatenverhältnis wurden 58 Prozent der Iststärke übernommen:

593 ( 77,5 Prozent ) Offiziere

2989 ( 56 Prozent ) Unterführer

6081 ( 57 Porzent ) Grenzjäger.

Dieses Ergebnis wurde für beide Seiten,

Bundeswehr und Bundesgrenzschutz,

sowie auch im Hinblicke auf die polizeilichen Sicherheitsbelange,

als befriedigend angesehen, da eine genügende Grundlage

für die Wiederauffüllung des BGS gegeben war.

Der starke Verlust an Offizieren - nahezu alle Leutnante und Oberleutnante

waren Soldat geworden - zwang für eine Übergangszeit

zu Aushilfsmaßnahmen auf personellem Gebiet.

Viele Hauptleute und ältere Oberleutnante mussten zeitweise

zwei Hundertschaften führen, fast alle Zugführerstellen

von bewährten Unterführern übernommen werden.

Im Gegensatz zur Aufstellung der “ ersten und zweiten Welle “

konnte die Wiederauffüllung nur langsam fortschreiten.

Die jetzt günstigen Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft

führten zu einer Abnahme der Zahl der Bewerbungen.

Sie veranlassen auch heute noch einen Teil der jungen Beamten

zum Ausscheiden vor der Beendigung der planmäßigen Dienstzeit.

Dass dieser Entschluss in aller Regel voreilig und unüberlegt gefasst wird,

kann nicht bezweifelt werden:

Für eine oft nur vorübergehende finanzielle Besserstellung

gibt der junge Beamte das günstig auswirkende Recht auf

Berufsförderung auf und kommt nicht in den Genuss

der recht erheblichen Abfindung nach achtjähriger Dienstzeit

in Form der Übergangsbeihilfe und der Übergangsgebührnisse.

Trotz dieser konjunkturbedingten Erscheinungen hat sich der

Personalbestand des BGS seit 1056 wieder verdoppelt.

Auf personellem Gebiet sind hinsichtlich der Förderung

des Offiziers - und Unterführernachwuchses alle Maßnahmen getroffen ,

die jederzeit auch die Aufnahme ein größeren Zahl an Bewerbern zulassen.

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