In der Zeit vom 1. April 1964 bis 30. September 1965, also 18 Monate, leisteten wir unseren Wehrdienst als Ersatzdienst beim BGS ab, (Bundesgrenzschutz) (§ 42 Wehrpflichtgesetz 1962) in Fulda mit der Berufsbezeichnung Beamter. (Beamter auf Widerruf). Grundausbildung 6 Monate, Zugausbildung 3 Monate, Spezialausbildung 3 Monate. Im Prinzip hatten wir die ganzen 18 Monate Ausbildung und Schule. Die Dienstzeit dauerte 8 Jahre. Nach 18 Monate durfte man ohne Folgen kündigen. Kündigte man vorher mußte man zur Bundeswehr. Dienst war an der damaligen Demarkationslinie zur SBZ (Sowjetische Besatzungszone, seit 7. Oktober 1949 DDR).
Nichts hat nach Meinung der Kameraden mehr unser Leben geprägt als die Zeit beim BGS. Auch wenn wir über die Härte der Ausbildung geflucht und geschimpft haben. Niemals danach hatten wir solch große Kraft und Kondition als zu jener Zeit.
Die meisten Kameraden sind nach Ablauf von 18 Monaten zurück in die Wirtschaft. Einige Kameraden sind beim BGS geblieben, einige gingen später zur Polizei, einige zur Kriminalpolizei.

