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Vereidigung vor der 3./GSG I/3 auf dem Kasernenhof Oktober 1966

Der Beamte hat nach § 58 Abs. 1 BBG folgenden Diensteid zu leisten:

“ Ich schwoere, das Grundgesetz fuer die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfuellen, so wahr mir Gott helfe “

Eine Verweigerung des Diensteides hatte die Entlassung zur Folge ( § 28 Nr.  1 BBG )

Unser oberster Dienstherr, Innenminister Paul Lücke schreitet mit Brigadegeneral Hilgert die Formation ab.

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